( A )[ 001 /006 ]

Compliance, die läuft.
Nicht Compliance, die stört.

Die elektronische Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht — für alle. Solvera erledigt die gesetzlichen Anforderungen und liefert dabei Einblicke, die Ihnen bisher niemand geben konnte.

( B )[ 002 /006 ]

Warum das Thema jetzt auf Ihrem Tisch liegt

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Die europäische Grundlage lieferte bereits 2019 der EuGH mit dem sogenannten Stechuhr-Urteil.

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht vor, die Erfassungspflicht ausdrücklich auf elektronische Systeme auszuweiten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird 2026 erwartet. Verstöße gegen die bestehende Erfassungspflicht können nach § 22 Abs. 2 ArbZG mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Kurz: Was früher Kür war, ist Pflicht. Und was heute noch analog geht, wird digital.

( C )[ 003 /006 ]

Ein System, drei Compliance-Anforderungen

01

Arbeitszeit — nach ArbZG § 16

Mitarbeiter tragen ihre Zeiten selbst ein. One-Tap-Standardtag für Routine, manuelle Korrektur für Ausnahmen. Mobil-optimiert, damit Erfassung nicht am Endgerät scheitert.

02

Krankheitstage — nach § 5 EntgFG

Tracking der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Fristenüberwachung, revisionssichere Ablage. Kein Excel, keine Papierablage, keine verlorenen AU-Scheine.

03

Mitarbeiter-Selbstservice

Eigener Login, eigene Daten. Jeder Mitarbeiter sieht ausschließlich seine eigenen Einträge. Keine Scores, keine Rankings, keine Vergleiche.

( D )[ 004 /006 ]

Der schwierige Teil ist nicht die Software. Es ist die Einführung.

Ein System zur Arbeitszeiterfassung ist im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eine mitbestimmungspflichtige technische Einrichtung. Übersetzt: Wenn ein Betriebsrat existiert, muss er beteiligt werden. Wer das übergeht, riskiert einstweilige Verfügungen und ein System, das nach der Einführung wieder abgeschaltet werden muss.

Wir binden den Betriebsrat von Tag 1 ein — mit Vorlagen für die Betriebsvereinbarung, klaren Antworten auf die typischen Bedenken und einem transparenten Rollout-Plan. Das Ergebnis: Zustimmung statt Blockade, und ein System, das juristisch trägt.

Solvera liefert die technischen Werkzeuge und begleitet die Einführung organisatorisch. Die individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall bleibt Sache Ihres Anwalts oder Steuerberaters.

( E )[ 005 /006 ]

DSGVO-konform. Frankfurt. Ohne Sternchen.

Solvera ist von Grund auf nach den Anforderungen der DSGVO und des § 26 BDSG (Beschäftigtendatenschutz) entwickelt. Alle Daten werden bei Supabase in Frankfurt gehostet — kein Datenabfluss in die USA, keine Umwege über Drittländer. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO steht zur Verfügung.

Die Mandantentrennung ist strikt: Ihre Daten liegen in Ihrer Umgebung, nicht in einem gemeinsamen Datentopf. Erfasst wird nur, wer aktiv in die Whitelist aufgenommen wurde — nie automatisch der gesamte Microsoft-365-Tenant.

ISO-27001-Zertifizierung ist in Vorbereitung.

( F )[ 006 /006 ]

Verstehen, was in Ihrem Fall gilt

In einem 30-Minuten-Erstgespräch klären wir, wo Ihr Unternehmen aktuell steht, was konkret auf Sie zukommt und wie ein Einführungsfahrplan aussehen könnte.

KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH